Der Vertragsabschluss für die Ladelösung erfolgt zwischen EKZ und Eigentümerschaft, respektive der Liegenschaftsverwaltung. Der Ladestationsnutzer wählt anschliessend die Ladedienstleistung aus und erhält 4x jährlich eine verbrauchsgerechte Abrechnung bestehend aus der Grundgebühr, den privaten Ladegebühren sowie dem Bezug an öffentlichen Ladestationen.
Der Vertragsabschluss für die Ladelösung erfolgt zwischen EKZ und Eigentümerschaft, respektive der Liegenschaftsverwaltung. Der Ladestationsnutzer wählt anschliessend die Ladedienstleistung aus und erhält 4x jährlich eine verbrauchsgerechte Abrechnung bestehend aus der Grundgebühr, den privaten Ladegebühren sowie dem Bezug an öffentlichen Ladestationen.